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Führerschein mit 17 / begleitetes Fahren mit 17


Wenn Sie den Führerschein mit 17 machen wollen, dann gelten die Bestimmungen der Fahrererlaubnisverordnung (FeV, §48a). In dieser werden die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 geregelt.

Mit 16-einhalb können Sie sich bei uns in der Fahrschule für die Klasse B oder BE anmelden. Bei der Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt sind wir gern behilflich. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag auf BF17 zustimmen.

Der Führerschein mit 17 ist eine ganz normale theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie einen Pkw nur in Begleitung und auch nur in Deutschland fahren.

Wollen Sie sich über den Führerschein mit 17 informieren, vereinbaren Sie bitte mit uns einen unverbindlichen und persönlichen Beratungstermin.

Weitere Informationen und Anträge für das begleitete Fahren mit 17, erhalten Sie auf unserer Downloadseite.

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