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EU - Berufskraftfahrer


 

EU Berufskraftfahrer (BKF) Ausbildung oder Weiterbildung in Braunschweig nach dem BKrFQG.

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGm lenken, (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE oder D1, D1E, D, DE) die Anforderungen an den Beruf des Kraftfahrers neu.

Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstätte für

die Grundqualifikation
die beschleunigte Grundqualifikation und
die Weiterbildung

nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG)

Wir bilden aus:

zum / zur EU Berufskraftfahrer/in LKW
zum / zur EU Berufskraftfahrer/in Bus
zum / zur City Logistier/in

Die neue Berufskraftfahrer-Qualifikation und Weiterbildung

Am 07.07.2006 hat der Bundesrat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG und die dazu gehörende Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung BKrFQV verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, kraftstoffsparendes Fahren und die Sicherung eines einheitlichen Qualifikationsstandardes für Berufskraftfahrer in der EU.

Das bedeutet:

Wer seit dem 10.09.2008 den Führerschein der Klasse D1 oder D erwirbt und ihn gewerblich nutzen möchte, braucht auch die Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine Weiterbildung.

Wer seit dem 10.09.2009 den Führerschein der Klasse C1 oder C erwirbt und ihn gewerblich nutzen möchte, braucht auch die Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine Weiterbildung.

Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erworben haben, bleiben vom Nachweis der Grundqualifikation befreit. Sie brauchen lediglich alle 5 Jahre nach den jeweiligen Stichtagen eine 35-stündige Weiterbildung. Die Weiterbildung kann auch auf 5 Tage zu je 7 Stunden aufgeteilt werden.

Die Grundqualifikation
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grundqualifikation nachzuweisen. Entweder durch eine Ausbildung z.B. zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder alternative anerkannte Ausbildungsberufe.
Eine weitere Möglichkeit ist die Prüfung zur Grundqualifikation. Hier besteht keinerlei Ausbildungsverpflichtung. Der Nachweis wird erbracht durch eine sehr umfassende 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK. Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, D1 oder D ist Voraussetzung.
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Die beschleunigte Grundqualifikation
Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten. Während des Unterrichts sind jeweils die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus den in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereichen zu vermitteln.
Der Bewerber und die Bewerberin müssen im Verlauf des Unterrichts mindestens zehn Stunden ein Kraftfahrzeug der betreffenden Klasse unter Aufsicht eines Fahrlehrers führen. Von den Fahrstunden nach Satz 1 können bis zu vier auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer vor der IHK.
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Die Weiterbildung
Alle Lkw- und Busfahrer, auch diejenigen, die ihren Führerschein schon seit vielen Jahren besitzen, müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Stunden zu je 60 Minuten besuchen. Die Weiterbildung kann auch auf 5 Tage zu je 7 Stunden aufgeteilt werden.
Die 5-Jahresfrist beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins.
Wer den Führerschein verlängern muss, bekommt die Möglichkeit seinen Weiterbildungszyklus so zu legen, dass die ohnehin vorgeschriebene Verlängerung des Führerscheins mit dem Weiterbildungszyklus synchronisiert wird. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2016.
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