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Die Grundqualifikation


 

Grundqualifikation mit Prüfung durch die IHK nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG


Sie sind bereits Kraftfahrer und im Besitz der Klassen C1, C, D1 oder D und möchten nun Berufskraftfahrer werden bzw. bleiben?

Dann genügt die Absolvierung einer Prüfung, die Sie berechtigt, Kraftfahrzeuge der genannten Klassen auch gewerblich zu fahren. Sie müssen Termin, Fahrlehrer und Fahrzeug selbst organisieren.

Für die Prüfung ist keine Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1 oder D Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.

Die umfangreiche Prüfung in Praxis und Theorie wird bei der IHK abgelegt.
Theoretische Prüfung = 240 Minuten / Praktische Prüfung = 210 Minuten.

LKW und LKW mit Hänger der Klassen C1, C1E, C und CE (ab 18 Jahren)
Alle Busse (ab 21 Jahren)

 

Unser Service für Sie:


  • Beratung vor der Prüfung
  • Kontaktaufnahme zur IHK
  • Stellen von Fahrzeug und Fahrlehrer

Falls Sie auch Vorbereitung für den praktischen Teil der Prüfung benötigen, sprechen Sie uns gern an.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
  • Der Besitz der Fahrerlaubnis ist erforderlich.
  • Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich.
  • Es muss erfolgreich eine theoretische und eine praktische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt werden
  • Für die Prüfung ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nicht Pflicht.
  • Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung.

 

Grundqualifikation für Lkw- und Busfahrer


Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung vor der IHK zur Grundqualifikation (nach dem BKrFQG)
Abschluss: IHK Prüfung

Lehrgangstermine und Preise erhalten Sie auf Anfrage.

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